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23.11.2024
23.11.2024
21715 Rechtsanwalt Dr. Simon

Entscheidung des LArbG Rostock: Klagefrist bei Kündigung verpasst!

12.10.2022Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungs­schutzklage gem. § 5 KSchG wegen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über mögliche Weiterbeschäftigung.Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, so kommt die Kündigungs­schutzklage in Betracht. Verstreicht die zur Klageerhebung gem. § 4 KSchG bestehende Frist (drei Wochen), wird die Kündigung wirksam, sofern der Arbeitnehmer nicht binnen einer zweiten Frist (zwei Wochen) Klage erhebt sowie einen Antrag auf Zulassung der verspäteten Klage gem. § 5 KSchG einreicht, mit der Begründung, die Frist nicht schuldhaft verpasst zu haben.In dem jüngst entschiedenen Urteil des LArbG Rostock (20.11.2018, 2 Sa 44/18) befasste sich das Gericht mit der Frage, ob ein schuldhaftes Verstreichenlassen der ...Weiterlesen auf kanzleisimon.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzleisimon.de
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