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07.04.2025
07.04.2025
25652 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbschaft angefochten – Keine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten!

07.04.2025Erbschafts­anfechtung bei unerkannter Überschuldung möglich Die Anfechtung einer Erbschaft kann notwendig werden, wenn der Erbe die Erbschaft zunächst angenommen hat, später aber feststellt, dass er sie unter anderen Umständen ausgeschlagen hätte, z.B. wegen unbekannter Schulden oder eines Irrtums. Nach § 1954 BGB kann die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft innerhalb von sechs Wochen angefochten werden. […]Der Beitrag Erbschaft angefochten – Keine Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten! erschien zuerst auf Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwaelte.Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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