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09.03.2025
09.03.2025
25425 Kanzlei Nussmann

Erbschaftssteuer sparen durch Abzug von Kosten

03.03.2025Der Bundesfinanzhof BFH hat   entschieden, dass auch Kosten für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft abzugsfähig sind“ Zu den als Nachlassre­gelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen“ […]Der Beitrag Erbschaftssteuer sparen durch Abzug von Kosten erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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