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19.09.2024
19.09.2024
24632 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Erbunwürdigkeit bei Tötung durch den Erben: Führen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, „aktive Sterbehilfe“, Beihilfe zum Suizid und die Tötung des Vorerben durch den Nacherben zur Erbunwürdigkeit?

16.09.2024Die Erbunwürdigkeit ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen im Erbrecht. Nach § 2339 I Nr. 1 BGB wird ein Erbe erbunwürdig, wenn er den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet oder dies versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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