wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
06.07.2024
06.07.2024
23796 Pavel Rechtsanwälte

Erfolg gegen Volkswagen! Fortbildungskosten nicht zurückzuerstatten

30.05.2024Die Volkswagen AG hat unseren Mandanten, einen ehemaligen Studierenden und Arbeitnehmer von VW, auf Rückzahlung von Fortbildungskosten und monatlichen Gehältern sowie Einmalzahlungen während des Studiums in Höhe von fast 34.000,- EUR in Anspruch genommen, weil dieser entgegen der tarifvertraglichen Regelung das Arbeitsverältnis zu Beginn der vierjährigen Bindungsdauer beendete.  Daraufhin schlossen die Parteien wiederholt sogenannte Wiederein­stellungs­zusagen, […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
www.ra-pavel.de mehr von www.ra-pavel.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Erfolg_gegen_Volkswagen_Fortbildungskosten_nicht_zurueckzuerstatten