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18.01.2025
18.01.2025
25190 Bundesarbeitsgericht

Erforderlichkeit eines erneuten bEM bei erneuter Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM

16.01.2025Tritt bei einem Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines betrieblichen Ein­gliederungs­managements (bEM) erneut eine durchgängige oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit von länger als sechs Wochen auf, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich zu Durchführung eines erneuten bEM verpflichtet. Das bEM hat kein Mindest­haltbarkeits­datum von einem Jahr. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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