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21.11.2024
21.11.2024
10065 Bundesgerichtshof

"Erhöhtes Parkentgelt" für Kfz-Halter bei Verstoß gegen die Parkordnung und nur pauschalem Bestreiten der Fahrereigenschaft gerechtfertigt

18.12.2019Der Bundesgerichtshof hat entscheid, das der Betreiber eines privaten Parkplatzes vom Halter eines unter Verstoß gegen die Parkbedingungen abgestellten Pkws ein sogenanntes erhöhtes Parkentgelt verlangen kann, wenn der Halter seine Fahrereigenschaft nur pauschal bestreitet, ohne den Fahrer zu benennen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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