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21.11.2024
21.11.2024
11322 Bundesverwaltungsgericht

Erhöhung des Entgelts von Standardbriefen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig

29.05.2020Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 € auf 0,70 € für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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