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08.09.2024
08.09.2024
24166 Kanzlei Nussmann

Erlass von Grundsteuer bei fehlendem Rohertrag für Grundstücke

11.07.2024Der Anwalt für Grundstücksrecht erklärt, ein Grundsteuererlass kommt in Betracht, wenn die Erträge des Grundstückes um 20 vom Hundert des normalen Rohertrags des Steuergegenstands gemindert sind. Der Antrag auf Grundsteu­erminderung sollte immer gestellt werden, wenn die Erträge des Grundstückes z.B. wegen fehlender Sanierung und hierdurch resultierender Mietkürzungen oder wegen fehlender Bebaubarkeit z.B. mangels Baugenehmigung fehlen […]Der Beitrag Erlass von Grundsteuer bei fehlendem Rohertrag für Grundstücke erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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