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21.11.2024
21.11.2024
23487 Verwaltungsgericht Köln

Erste Entscheidung der BNetzA über Entgelte für den Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz rechtswidrig

22.03.2024Die erste Entscheidung der Bundesnetzagentur über Entgelte, die ein Unternehmen von einem Mitbewerber für den Zugang zu seinem öffentlich geförderten Glasfasernetz erheben darf, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einem Eilantrag der Vodafone GmbH stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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