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16.09.2024
16.09.2024
24315 Gerichtshof der Europäischen Union

EuGH rügt mindestens zehnjähriges Wohnsitzerfordernis in Italien

01.08.2024Der Zugang langfristig aufenthalts­berechtigter Dritt­staats­angehöriger zu einer Maßnahme der sozialen Sicherheit, der Sozialhilfe oder des Sozialschutzes darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie mindestens zehn Jahre in einem Mitgliedstaat gewohnt haben. Denn es handelt sich laut EuGH dabei um eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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