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12.03.2025
12.03.2025
25477 Anwaltskanzlei Lenné

EuGH zu Kreditverträgen: bei Intransparenz verlieren Banken Zinsanspruch

11.03.2025Bei Kreditverträgen zwischen Banken und Verbrauchern muss die Bank den effektiven Jahreszins, dessen Berechnung und jegliche Änderungen am Vertrag klar und verständlich angeben. Verstößt die Bank gegen diese Informationspflicht, kann sie ihren Anspruch auf Zinsen und Kosten verlieren. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13.02.2025 (Az.: C-472/23), das die Verbraucherrechte erheblich stärkt.In dem zugrundeliegenden Fall hatte ein polnischer Verbraucher mit einer Bank einen Kreditvertrag über 40.000 polnische Zloty (PLN) abgeschlossen, umgerechnet ca. 9.600 Euro. Zu dem Darlehensbetrag kamen noch Gesamtkosten von rund 25.000 PLN aus Zinsen und Provision hinzu. Der effektive Jahreszins lag bei 11,18 Prozent. ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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