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21.11.2024
21.11.2024
12206 Finanzgericht Münster

FG Münster zur Aufteilung von Abbruchkosten und Restwert eines Gebäudes

17.09.2020Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sind sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen. Dies hat das Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 21. August 2020 (Az. 4 K 855/19 E) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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