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21.11.2024
21.11.2024
18522 Oberlandesgericht Hamm

Fahr­erlaubnis­entziehung: Wertgrenze für bedeutenden Schaden liegt jedenfalls nicht unter 1.500 €

23.05.2022Die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt jedenfalls nicht unter 1.500 €. Ist dieser Wert gemäß eines Kostenvoranschlags nur unwesentlich überschritten, muss das Tatgericht nähere Angaben zur Schadenshöhe machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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