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21.11.2024
21.11.2024
11696 Verwaltungsgericht Lüneburg

Fahr­erlaubnis­entziehung wegen Kokainkonsums: Unbewusste Aufnahme von Benzoylecgonin muss substantiiert dargelegt werden

23.07.2020Rechtfertigt ein Fahr­erlaubnis­inhaber den Nachweis von Bezoylecgonin in seinem Blut mit dessen unbewussten Aufnahme, so muss er einen detaillierten, in sich schlüssig und glaubhaften Sachverhalt schildern, der diese Behauptung als nachvollziehbar und ernsthaft möglich erscheinen lässt. Allein der Hinweis auf einen möglichen Konsum von "Red Bull Cola" oder den Kontakt zu Drogenkonsumenten ist unzureichend. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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