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21.11.2024
21.11.2024
24693 Verwaltungsgericht Frankfurt am Main

Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ darf stattfinden

27.09.2024Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die von der Stadt Frankfurt verfügte Untersagung der Nutzung der BAB 5 durch die Fahrrad-Demo „Kein Ausbau der A5 auf 10 Spuren“ rechtswidrig ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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