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21.11.2024
21.11.2024
15449 Verwaltungsgericht Braunschweig

Fahrrad-Demo darf nicht auf die A 39

03.06.2021Die für den 5. Juni 2021 geplante Fahrrad-Demonstration unter dem Thema "Für das Klima und die Verkehrswende keine neuen Autobahnen, keine A 39" darf nicht auf der Bundesautobahn 39 durchgeführt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Eilverfahren entschieden. Beim Verwaltungsgericht ist ein weiteres Eilverfahren anhängig, in dem es um die Durchführung der Fahrrad-Demo auf der A 2 zwischen Braunschweig und Wolfsburg geht. Über diesen Eilantrag wird die Kammer in den kommenden Tagen entscheiden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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