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31.03.2025
31.03.2025
25560 Bundesgerichtshof

Fall der notwendigen Verteidigung gebietet für sich genommen keine Pflichtverteidiger­bestellung

21.03.2025Ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO gebietet für sich genommen keine Pflichtverteidiger­bestellung nach § 141 Abs. 2 Nr. 3 StPO. Die Erforderlichkeit der Pflichtverteidiger­bestellung bei Unmöglichkeit des Beschuldigten zur Eigenverteidigung richtet sich nach seiner individuellen Schutzbedürftigkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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