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21.11.2024
21.11.2024
14822 Landgericht Frankenthal

Falsch verstandene Tierliebe kann zur Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft führen

29.04.2021Mit Erfolg hat sich ein Ehepaar aus Altrip vor dem Landgericht dagegen gewehrt, dass ihre Nachbarin Tauben und sonstige Vögel mit Brotstücken und anderen Lebensmitteln füttert. Nach dem Urteil der Berufungskammer hat die Frau künftig die Fütterung zu unterlassen, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks kommt. Hält sie sich nicht daran, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen. Das LG hat damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen abgeändert, das die Klage in erster Instanz noch abgewiesen hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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