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05.01.2025
05.01.2025
25130 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Falsche Abwägungen machen städtische Sanierungssatzung formell unwirksam

02.01.2025Die Satzung der Stadt Flensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Hafen Ost" ist unwirksam. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwal­tungsgericht entschieden. Das Gericht hatte die Satzung schon im September 2020 im Rahmen eines Eilverfahrens (Az. 1 MR 5/20) wegen formeller Mängel vorläufig außer Vollzug gesetzt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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