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21.11.2024
21.11.2024
12036 Landgericht Frankenthal

Familienstreit kein Grund für Versteigerung eines gemeinsamen Grundeigentums

05.08.2020Begründen Familienmitglieder gemeinschaftlich Eigentum an einem Grundstück, so wird im Notarvertrag die Möglichkeit zur Aufhebung dieser Gemeinschaft häufig ausgeschlossen. Geraten die Eigentümer später in familiäre Streitigkeiten, so kann allein daraus nicht das Recht abgeleitet werden, die Gemeinschaft zu beenden und das Anwesen zu versteigern. Dies hat das Landgerichts Frankenthal entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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