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21.11.2024
21.11.2024
20383 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Fehlender Arbeitsantritt muss kein sozialwidriges Verhalten sein

23.03.2023Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen "allein lässt" und nicht die nötige Hilfe leistet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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