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16.04.2025
16.04.2025
25694 Bundesgerichtshof

Feststellung eines Entscheidungs­konflikt wegen mangelnder Aufklärung setzt persönliche Anhörung des Patienten voraus

15.04.2025Die Frage, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte und ob er in ein Entscheidungs­konflikt geraten wäre, kann nur mittels einer persönlichen Anhörung des Patienten durch den Tatrichter geklärt werden. Denn insoweit müssen auch die persönlichen Erwägungen des Patienten beachtet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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