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21.11.2024
21.11.2024
10588 Amtsgericht Frankfurt am Main

Fixierung eines Patienten bei fehlender Möglichkeit einer Klinik zur "Eins-zu-Eins-Betreuung" unzulässig

02.03.2020Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein vorläufig in einer Klinik für Psychiatrie untergebrachter Patient nicht länger fixiert bleiben dürfe, wenn nicht durch ausreichend pflegerisches und/oder therapeutisches Personal zu gewährleisten sei, dass der Betroffene innerhalb der Fixierung rechtzeitige Hilfe bekomme, bzw. er hierbei in eine gefährliche Situation geraten könne.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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