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21.11.2024
21.11.2024
12106 Gerichtshof der Europäischen Union

Fluggast kann die Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechte­verordnung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen

03.09.2020Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der vom Unionsrecht vorgesehenen Ausgleichsleistung in der Landeswährung seines Wohnortes verlangen. Es wäre mit dem Erfordernis einer weiten Auslegung der Fluggastrechte sowie mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der geschädigten Fluggäste unvereinbar, eine Zahlung in der Landeswährung zu verweigern. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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