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09.03.2025
09.03.2025
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Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungs­verlangen in Leipzig

03.03.2025Rechtliche Grundlagen und der qualifizierte Mietspiegel in LeipzigNach § 558a BGB muss das Mieterhöhungs­verlangen nicht nur schriftlich erfolgen, sondern auch eine nachvollziehbare Begründung enthalten. In Leipzig wird bei Mieterhöhungs­verlangen in der Regel auf den qualifizierten Mietspiegel verwiesen,  Dabei ist zu beachten, dass selbst bei Heranziehung weiterer Begründungsmittel, wie etwa Vergleichswohnungen oder eigenen Gutachten, die explizite Mitteilung der im qualifizierten Mietspiegel enthaltenen Werte nicht entbehrlich ist.Der qualifizierte Mietspiegel in Leipzig erfüllt nach Angaben der Stadt die Voraussetzungen, die auch in anderen Gemeinden als Standard gelten. Aufgrund der erklärten wissenschaftlichen Fundierung des ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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