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05.10.2024
05.10.2024
24707 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Forschungsreaktor in Garching darf weiter mit hoch angereichertem Uran betrieben werden

01.10.2024Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass der Forschungsreaktor in Garching bei München (Hoch­fluss­neutronen­quelle München – FRM II) von der Technische Universität München (TUM) weiterhin mit hoch angereichertem Uran betrieben werden darf. Der BayVGH wies damit eine Klage des Bund Naturschutz Bayern ab, deren Ziel es war, den Freistaat Bayern (Beklagter) zu verpflichten, den Weiterbetrieb atomaufsichtlich zu untersagen, die Unwirksamkeit der Betriebsgenehmigung vom 2. Mai 2003 festzustellen bzw. hilfsweise diese zu widerrufen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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