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05.10.2024
05.10.2024
23972 Strafverteidiger & Rechtsanwalt Bernd Idselis

Fotos von Personen fertigen kann strafbar sein

28.01.2024Fotos oder Videos von anderen Personen fertigen und benutzen ist strafbar.Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe droht.Immer wieder kann beobachtet werden wie Personen, meist ganz in schwarz gekleidet, von für sie fremden Menschen, Fotos oder Filmaufnahmen machen.Dies kann immer öfter in Fußballstadien und an Orten wahr genommen werden, an denen politische Vorträge gehalten werden.Mit diesen Aktionen wollen diese Personen wohl erreichen, das Besucher solcher Veranstaltungen eingeschüchtert werden.Ich weise ausdrücklich darauf hin, das das Fotografieren von anderen Personen ohne deren Einwilligung dann eine Straftat sein kann,wenn diese Aufnahmen gebraucht oder anderen überlassen werden. Dieses Verhalten ist in § 201a StGB eindeutig geregelt.Hier ...Weiterlesen auf www.bernd-idselis.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.bernd-idselis.de
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