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09.03.2025
09.03.2025
25428 Verwaltungsgericht Berlin

Frau mit sichtbaren Tattoos darf Kriminalpolizistin werden

04.03.2025Sichtbare Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei nicht, wenn sie inhaltlich unbedenklich sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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