wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
15401 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Frist für den Abstand zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil gilt nicht für Schiedsverfahren

28.05.2021Weder die Entscheidung über die Kostenquote und die Höhe der zu erstattenden Kosten noch im Raum stehende Erinnerungslücken bei Ablauf von ca. einem Jahr zwischen mündlicher Verhandlung und Schiedsspruch stehen der Vollstreckbar­erklärung eines Schiedsspruchs entgegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung zahlreiche Verfahrensrügen einer Antragstellerin, die vom Schiedsgericht zur Zahlung von über drei Mio. € verurteilt worden war, zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Frist_fuer_den_Abstand_zwischen_muendlicher_Verhandlung_und_Urteil_gilt_nicht_fuer_Schiedsverfahren