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16.09.2024
16.09.2024
24343 Rechtsanwalt Dr. Drees

Frist für die Kündigungs­schutzklage – Berechnung, Versäumnis & mehr

01.08.2024Wie lang ist die Frist für die Kündigungs­schutzklage?Die Frist für die Kündigungs­schutzklage beträgt nur drei Wochen. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Wenn Sie nicht innerhalb der drei Wochen klagen, wird die Kündigung in aller Regel wirksam – selbst wenn der Arbeitgeber Ihnen nicht hätte kündigen dürfen.Wie lang ist die Frist für die Kündigungs­schutzklage?Diese Klagefrist betrifft alle Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber, also sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche und fristlose Kündigung. Die 3-wöchige Klagefrist gilt auch für Arbeitnehmer, die in sogenannten Kleinbetrieben beschäftigt sind, obwohl hier ein deutlich schwächerer Kündigungsschutz herrscht (§ 23 Abs. 1 KSchG). ...Weiterlesen auf www.dr-drees.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.dr-drees.com
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