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21.11.2024
21.11.2024
17536 Landesarbeitsgericht Köln

Fristlose Kündigung: Mitarbeiterin darf nicht unbefugt Mails des Chefs lesen und eine Kopie davon anfertigen

06.01.2022Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungs­aufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landes­arbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen aufgehoben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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