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02.04.2025
02.04.2025
25617 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Fristlose Kündigung wegen Veröffentlichung von Gerichts­schriftsätzen mit Gesundheitsdaten innerhalb des Betriebs

01.04.2025Veröffentlicht ein Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes Schriftsätze aus einem arbeitsrechtlichen Verfahren, welche Gesundheitsdaten enthalten, und fordert er zur Weiterverbreitung der Informationen auf, so begründet dies eine fristlose Kündigung. Wegen der Schwere der Pflichtverletzung ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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