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21.11.2024
21.11.2024
21210 Kanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte

Fristlose Verdachtskündigung im Arbeitsrecht

31.07.2023Voraussetzungen der VerdachtskündigungEine Verdachtskündigung setzt dabei - soll sie wirksam sein und einer Überprüfung vor dem Arbeitsgericht standhalten – zunächst voraus, dass sich der Verdacht auf eine vom Arbeitnehmer begangene Straftat bzw. sonstige schwerwiegende Vertragsverletzung aus objektiven, im Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tatsachen speist. Diese müssen geeignet sein, einen verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zur Kündigung zu veranlassen. D.h. die Vertragsverletzung, derer der Arbeitnehmer aufgrund objektiv vorliegender Tatsachen verdächtigt wird, muss von erheblichem Gewicht sein. Ferner muss der Verdacht dringend sein, d.h. es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Arbeitnehmer die Pflichtwidrigkeit ...Weiterlesen auf www.wagnerhalbe.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wagnerhalbe.de
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