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31.03.2025
31.03.2025
25595 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Früherer Geheimagent darf nicht mit Tod Barschels in Verbindung gebracht werden

27.03.2025Die Zulässigkeit einer Verdachts­berichterstattung setzt grundsätzlich voraus, dass der Betroffene zu den Grundlagen und Zusammenhängen der beabsichtigten Berichterstattung angehört wird. Der Umstand, dass der Betroffene ohne Kenntnis des Inhalts eines erst geplanten Films erklärt hat, keine Stellungnahme abzugeben, lässt die Anhörungspflicht nicht entfallen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verpflichtete die Beklagten, es zu unterlassen, den Verdacht einer Beteiligung des Klägers am Tod von Uwe Barschel zu erwecken.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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