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21.11.2024
21.11.2024
23801 Oberlandesgericht Rostock

Für Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis

04.06.2024Für den Zugang einer einfachen E-Mail spricht kein Anscheinsbeweis. Zudem muss der Empfänger nicht seinen gesamten Posteingang offenlegen, um den E-Mail-Zugang nachweisen zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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