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26.11.2024
26.11.2024
24978 Amtsgericht München

Für eine 2022 errichtete aber erst 2023 fertiggestellte Photovoltaik-Anlage ist keine Umsatzsteuer zu zahlen

26.11.2024Eine an den Installateur einer Photovoltaik-Anlage gezahlte Umsatzsteuer kann zurückverlangt werden, wenn die Anlage erst nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurde.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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