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21.11.2024
21.11.2024
9822 Verwaltungsgericht Mainz

Für geschützte Weinbezeichnung §"Rheinhessen" ist geografische Herkunft entscheidendes Merkmal

03.12.2019Ein Winzer darf für zwei mit Reben neu bestockte Grundstücke in der Gemarkung Nieder-Hilbersheim (Landkreis Mainz-Bingen) die geschützte Ursprungs­bezeichnung "Rheinhessen" verwenden und muss sich nicht auf die allgemeine Bezeichnung "Deutscher Wein" verweisen lassen. Sofern die im Rahmen des Unter­schutz­stellungs­verfahrens der Europäischen Union (EU) verfasste und im öffentlichen Register "eAmbrosia" abrufbare Produkt­spezifikation keine Beschränkung der geschützten Rebflächen einer Gemeinde enthalte, seien davon abweichende nationale Regelungen unbeachtlich. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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