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16.09.2024
16.09.2024
24493 Verwaltungsgericht Aachen

Fußgänger ist von einem Halteverbot nicht betroffen und kann daher nicht gegen das Halteverbot klagen

02.09.2024Am Talbothof in Aachen gibt es weder ein (vorläufiges) Verbot für Schwerlastverkehr noch wird das dortige Haltverbot vorläufig ausgesetzt. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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