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03.12.2024
03.12.2024
13966 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Gastwirt bekommt von seiner Versicherung keine Entschädigung wegen coronabedingter Betriebsschließung

25.02.2021Obwohl er eine Versicherung gegen infektionsbedingte Betriebs­schließungen abgeschlossen hatte, bekommt ein Gastwirt aus Neustadt a. d. Weinstraße daraus keine Entschädigung für seine coronabedingten Umsatzausfälle. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Ob eine Versicherung für die Folgen von Corona zahlen müsse, hänge in jedem Einzelfall vom genauen Wortlaut der Versicherungs­bedingungen ab, so die Richter. Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, so müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein. Andernfalls stehe dem Versicherungsnehmer keine Versicherungs­leistung zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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