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12.04.2025
12.04.2025
25663 Oberlandesgericht Düsseldorf

Gasversorger darf für Ratenzahlungs­vereinbarung kein Bearbeitungsentgelt verlangen

09.04.2025Ein Gasversorger darf für das Angebot zum Abschluss einer Ratenzahlungs­vereinbarung kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Die Pflicht zum Angebot einer Ratenzahlungs­vereinbarung trifft den Gasversorger kraft Gesetzes. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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