wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
22975 Anwaltskanzlei Lenné

Gebührenerhöhung bei Banken: Schweigen bald doch wieder als Zustimmung zulässig?

18.01.2024Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs im April 2021 (Az.: XI ZR 26/20) mussten Banken in ganz Deutschland ihren Kunden „unrechtmäßig erhobene“ Gebühren erstatten. Der BGH hatte eine Klausel in den AGB der Postbank für unwirksam erklärt, nach der Schweigen seitens der Kunden in Bezug auf Änderungen der Geschäfts­bedingungen (im vorliegenden Fall Gebührenerhöhungen) als Zustimmung gewertet wurde. Wir berichteten darüber. Den entsprechenden Beitrag finden Sie hier.Zwar bezog sich das Urteil in erster Linie auf die AGB der Postbank, da jedoch nahezu alle Banken vergleichbare Klauseln nutzten, um auf diese Weise ihre Gebühren anzuheben, freuten sich daher auch die Kunden anderer Geldinstitute. In der Folge forderten viele Banken ihre Kunden ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
www.anwalt-leverkusen.de mehr von www.anwalt-leverkusen.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Gebuehrenerhoehung_bei_Banken_Schweigen_bald_doch_wieder_als_Zustimmung_zulaessig