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03.12.2024
03.12.2024
20432 Oberverwaltungsgericht Münster

Gegenvorstel­lungsverfahren nach dem Netzwerk­durchsetzungs­gesetz teilweise nicht anwendbar

30.03.2023Die in § 3 b des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerk­durchsetzungs­gesetz - NetzDG) vorgesehene Pflicht, ein Gegenvorstel­lungsverfahren vorzuhalten, ist auf in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Anbieter sozialer Netzwerke teilweise nicht anwendbar. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht vorläufig festgestellt und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln teilweise geändert.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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