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21.11.2024
21.11.2024
24314 Verwaltungsgericht Hannover

Gelbe Tonne darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen

01.08.2024Gelbe Tonnen sind grundsätzlich auf dem Privatgrundstück unterzubringen. Einzig vor und nach dem Entleeren dürfen sie kurzfristig auf der Straße stehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und die Klage einer Hauseigentümerin abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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