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21.11.2024
21.11.2024
15440 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Geldentschädigung wegen nicht anlassbedingter Bilddarstellung einer Polizistin im Dienst

03.06.2021Die zu reinen werbe- bzw. kommerziellen Zwecken nicht anlassbedingte, kurze ungerechtfertigte Bildaufnahme einer Polizeibeamtin im Dienst verletzt ihr allgemeines Persönlichkeits­recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat insbesondere unter Berücksichtigung der Reichweite der Verbreitung des Musikvideos einerseits und der Kürze der Darstellung andererseits eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000,00 € zugesprochen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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