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26.02.2025
26.02.2025
25382 Amtsgericht Hamburg

Geplanter Umzug nach Ausbildungsende und Erhalt eines Jobs rechtfertigt keine Eigen­bedarfs­kündigung

25.02.2025Eine Eigen­bedarfs­kündigung ist unzulässig, wenn sie darauf gestützt wird, dass die Tochter nach Ausbildungsende und Finden eines Jobs plant in die Wohnung zu ziehen. In einem solchen Fall liegt eine unzulässige Vorratskündigung vor. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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