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21.11.2024
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Geringere Abfindung für baldige Rentner

27.04.2023Geringere Abfindung für baldige RentnerGemäß einem neuen Urteil des Landes­ar­beits­ge­richts Nürnberg, das kürzlich bekannt wurde, ist es nun rechtens, dass zukünftige Rentner in einem Sozialplan eine geringere Abfindung erhalten als andere Mitarbeiter.In dem betref­fenden Fall hatte der Betriebsrat mit dem Arbeit­geber einen Sozialplan verhandelt, da ein größerer Perso­nal­abbau anstand. Die Abfin­dungen für die betrof­fenen Arbeit­nehmer wurden basierend auf ihrer Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit und ihrem Gehalt berechnet. Aller­dings sah der Sozialplan für ältere Mitar­beiter ab dem 62. Lebensjahr eine gekürzte Abfindung vor. ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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