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23.11.2024
23.11.2024
18929 Bundessozialgericht

Geringes Trinkgeld mindert Arbeitslosengeld-II-Anspruch nicht

18.07.2022Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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