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21.11.2024
21.11.2024
11369 Saarländisches Oberlandesgericht

Geringfügiges Anrecht unterliegt bei externer Teilung in Ver­sorgungs­ausgleichs­kasse dem Ver­sorgungs­aus­gleich

05.06.2020Ein geringfügiges Anrecht im Sinne von § 18 Abs. 2 VersAusglG ist regelmäßig auszugleichen, wenn die durch eine externe Teilung in die Ver­sorgungs­ausgleichs­kasse erfolgen kann. Dadurch entsteht weder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand noch eine Splitterversorgung. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlands entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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