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21.11.2024
21.11.2024
18159 Landessozialgericht Hessen

Gesamt­angemessenheits­grenze für Unterkunfts- und Heizosten gilt im Sozialhilferecht analog

28.03.2022Für die Berechnung angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ist auch im Sozialhilferecht die Bildung einer Gesamt­angemessenheits­grenze maßgeblich. Die entsprechende Regelung aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist analog anzuwenden. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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